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Dikkat!

Lütfen dikkat!

Bizim adımızı kullanarak farklı kişi ve kurumlara mail gönderildiğini öğrendik. Maillerin bazılarında ekler mevcut, bazılarında başka sayfalara yönlendirilen linkler belirtilmiş.

Bu tür maillerin eklerinde virus olabilir. Belirtilen linklerden bilgisayarınıza veya diğer elektronik cihazlarınıza virüs bulaşabilir veya Truv Atı yüklenebilir.

Eğer size de bizim adımızı taşıyan bir mail gönderildi ise lütfen dikkatli olun. Maili veya eklerini açmadan önce lütfen gönderenin adresini kontrol edin. Eğer bizim iletişim bilgilerimize uymuyorsa kesinlikle açmayın. Bizim gerçek iletişim bilgilerimizi Websitemizde görebilirsiniz.

Emin olmadığınız durumda maili ve eklerini açmadan önce lütfen bizimle telefonla irtibata geçin.

Akkaya, Di Marco & Kuhn
Rechtsanwälte

Achtung!

Achtung!

Wir haben erfahren, dass derzeit E-Mails versendet werden, die den Anschein erwecken, von unserer Rechtsanwaltskanzlei “Kanzlei Akkaya, Di Marco und Kuhn” zu stammen. Manche Mails enthalten Anhänge und manche Links zu anderen Seiten.

Als Absenderadressen tauchen z.B. auf:

info@akkaya-dimarco.com
mandre.tremblay@mauvalin.com

Es können auch andere Adressen sein.

Diese Mails stammen nicht von der Rechtsanwaltskanzlei “Akkaya-Di Marco- Kuhn”, sondern- so die Vermutung- von mutmaßlichen Betrügern.

Es besteht die Gefahr, dass den Mails  Anhänge mit Viren beigefügt sind. Zum Teil sind auch Links vorhanden. Durch das Klicken auf den Link kann ebenfalls die Gefahr bestehen, dass Viren und/oder Trojaner auf Ihren Rechner gelangen.

Wenn Sie eine Mail mit unserem Namen als Absender empfangen, prüfen Sie bitte sorgfältig, ob die Mail auch wirklich von uns stammt. Prüfen Sie bitte genau die Absenderadresse und die Kontaktdaten.

Unsere E-Mail Adresse lautet: “info@kanzlei-adk.de”

Weitere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage.

Wenn Sie eine Mail bekommen und sich nicht sicher sind, dass die Mail tatsächlich von uns stammt, rufen Sie uns bitte an, bevor Sie die Mail oder Anhänge öffnen bzw. Links anklicken.

Wir hoffen, dass Ihnen solche Unannehmlichkeiten erspart bleiben!

Rechtsanwaltskanzlei

Akkaya, Di Marco und Kuhn
Saarbrücken

Standortpräsentation Germany´s Saarland in der Türkei / Saarland Eyaleti Tanitim Toplantisi

http://www.dtr-ihk.de/tr/etkinlikler/event-detail-view/events/saarland-eyaleti-tanitim-toplantisi-1/?cHash=67c360cebcfc7f6d27a31175a30bc45d

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Unsere diesjährigen erasmus+ – Studenten der Yildirim Beyazit Universität und Erciyes Universität Türkei.

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Besuch der “Adalet Akademisi” (Justiz Akademie) in Ankara

Im Rahmen einer juristischen Fortbildungsveranstaltung konnte Rechtsanwalt Rasim Akkaya einen interessanten Einblick in die Aus- und Weiterbildung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter in der Türkei gewinnen.

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Zusammenarbeit mit der “Yildirim Beyazit Üniversitesi”, Ankara/Türkei im Rahmen des “Erasmus +”- Programms

Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union.

Seit 2015 arbeitet die Rechtsanwaltskanzlei Akkaya, Di Marco und Kuhn im Rahmen des “Erasmus +” – Programms mit der “Yildirim Beyazit Üniversite” in Ankara/Türkei zusammen.

Studenten der ”Yildirim Beyazit Üniversite” erhalten im Rahmen ihres Praktikums in unserer Kanzlei einen Einblick in das deutsche Rechtssystem und die praktische Arbeit der Juristen in Deutschland.

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Zusammenarbeit mit der türkischen Rechtsanwaltskanzlei “ATALAN HUKUK” mit Sitz in Ankara/Türkei

Deutschland und die Türkei unterhalten seit geraumer Zeit enge wirtschaftliche Beziehungen. Zahlreiche Unternehmen haben Geschäftsbeziehungen in dem jeweiligen anderen Land oder haben sich sogar dort niedergelassen.

Spätestens mit dem Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei vom 30.10.1961 haben auch die persönlichen und sozialen Kontakte der Menschen aus beiden Ländern zugenommen.

Mit zunehmender Verflechtung politischer, wirtschaftlicher, sozialer und persönlicher Beziehungen kommt es vermehrt zu Rechtsfragen, deren Klärung fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in beiden Rechtskreisen erfordern.

So bieten wir seit mehr als zehn Jahren kompetente Rechtsberatung u.a. für türkische Unternehmen und unterstützen Rechtssuchende aus der Türkei, bei der Lösung ihrer Rechtsprobleme in Deutschland.

Seit 2014 kooperieren wir mit der renommierten türkischen Rechtsanwaltskanzlei ”Atalan Hukuk” in Cukurambar /Ankara – Türkei.  In Zusammenarbeit mit unseren erfahrenen Kollegen bieten wir vor Ort kompetenten rechtlichen Beistand für Unternehmen und Privatpersonen sowohl in außergerichtlichen, als auch in gerichtlichen Verfahren und Rechtsstreitigkeiten.

 

BGH: Bearbeitungsentgelte bei Darlehen unzulässig

Banken dürfen als Entgelt für die Gewährung des Darlehens ausschließlich Zinsen beanspruchen, die sie zur Deckung aller entstehenden Kosten verwenden müssen. Die Berechnung einer zusätzlichen Kreditbearbeitungsgebühr neben den Zinsen ist unzulässig. Denn damit wälzen Banken Kosten für Bearbeitungsaufwand und Bonitätsprüfung in unzulässiger Weise auf Kunden ab. Diese Kosten erheben die Banken  nicht für eine zusätzliche Dienstleistung, sondern allein für Aufwand, den sie in ihrem eigenen Interesse betreiben. Die von den Banken verwendete Preisnebenabrede stellt eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr.1 BGB dar und ist damit unwirksam. Das wurde von vielen Oberlandesgerichten und Landgerichten bundesweit bereits so entschieden und nunmehr vom BGH bestätigt (BGH, Urteil vom 13.05.2014, Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13).

Zu beachten ist aber, dass für den Anspruch auf Rückforderung die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB gilt. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Verbraucher Kenntnis von seinem Anspruch erlangt.

Zu Besuch bei der AHK, Deutsch-Italienische Handelskammer in Mailand

Sprachtest für Ehegatten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden, dass Sprachtests für Ehepartner von in Deutschland lebenden Türken nicht rechtens ist. Die Sprachanforderungen verstoßen gegen Vereinbarungen mit dem EU-Vorläufer Europäische Wirtschaftsgemeinschaft vom Beginn der 1970er Jahre. Damals vereinbarten beide Seiten, dass die Niederlassung nicht erschwert werden dürfe.