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Sprachtest für Ehegatten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden, dass Sprachtests für Ehepartner von in Deutschland lebenden Türken nicht rechtens ist. Die Sprachanforderungen verstoßen gegen Vereinbarungen mit dem EU-Vorläufer Europäische Wirtschaftsgemeinschaft vom Beginn der 1970er Jahre. Damals vereinbarten beide Seiten, dass die Niederlassung nicht erschwert werden dürfe.